Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lars Bobach GmbH

AGB für Präsenz-Workshops

1. Geltungsbereich

(a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Lars Bobach GmbH, vertreten durch Herrn Lars Bobach (im Folgenden: „Dienstleister“), und dem “Teilnehmer” abgeschlossenen Verträge über Präsenz-Workshops, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.

(b) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden vom Dienstleister nicht anerkannt, sofern er diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

(a) Ein Vertrag zwischen Dienstleister und Teilnehmer kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zum Präsenz-Workshop auf der Website des Dienstleisters, per E-Mail oder durch telefonische Annahme des unterbreiteten Angebotes und die ausdrückliche Teilnahmebestätigung des Dienstleisters zustande. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

(b) Der Dienstleister kann einen Teilnahmeantrag ohne Angaben von Gründen ablehnen, entscheidend ist jedoch grundsätzlich die Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

(c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ein Anmelder, der für eine juristische Person handelt, erklärt mit der Anmeldung, für diese vertretungsberechtigt zu sein. Vertragspartner des Dienstleisters ist in diesem Fall die juristische Person.

(d) Die Anmeldung ist an die natürliche Person gebunden, die in der Anmeldung namentlich genannt wird. Die Teilnahmeberechtigung an dem Workshop ist nur nach vorheriger Zustimmung des Dienstleisters auf eine andere natürliche Person übertragbar. Eine Teilnahme unterschiedlicher natürlicher Personen an verschiedenen Workshoptagen ist ausgeschlossen.

3. Leistungen des Dienstleisters

(a) Die Dauer und der Inhalt der einzelnen Workshops werden in der jeweiligen Ausschreibung des Workshops auf der Website des Dienstleisters bekannt gegeben. Die Teilnehmer erarbeiten unter Anleitung des Dozenten in den Workshops Strategien zur Bewältigung der täglichen privaten und beruflichen Herausforderungen.

(b) Der Workshop findet in einer Location nach Wahl des Dienstleisters statt, die den Teilnehmern vor der Anmeldung auf der Website bekannt gemacht wird. Sollte diese Location aufgrund von Umständen, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, kurzfristig doch nicht zur Verfügung stehen, wird der Workshop in einer adäquaten Ersatzlocation durchgeführt. Eine Haftung des Dienstleisters für daraus resultierende Schäden des Teilnehmers ist ausgeschlossen.

(c) Der Dienstleister stellt den Teilnehmern während des Workshops – ergänzend zu seinen Anleitungen – geeignete Seminarunterlagen zur Verfügung. Art und Umfang dieser Materialien liegen im alleinigen Ermessen des Dienstleisters. Davon umfasst ist ausdrücklich nicht das für den Workshop benötigte technische Gerät (Tablet/Laptop). Ein solches Gerät ist von dem Teilnehmer inklusive der erforderlichen Software selbst mitzubringen.

(d) Der Dienstleister stellt den Teilnehmern – in dem aus der Ausschreibung des jeweiligen Workshops ersichtlichen Umfang – die Verpflegung während der Dauer des Workshops.

(e) Sonstige Kosten (z.B. Anfahrt, Übernachtung, Frühstück) werden nicht vom Dienstleister übernommen und sind von dem Teilnehmer selbst zu tragen.

4. Zahlungsbedingungen

(a) Der Teilnehmer ist nach Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung der Workshopgebühr verpflichtet.

(b) Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, spätestens einen Monat vor dem Veranstaltungstermin. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu erfüllen.

(c) Individuelle, abweichende Zahlungsbedingungen sind möglich und bedürfen der Zustimmung durch den Dienstleister.

5. Stornierung durch den Teilnehmer

(a) Im Falle der Stornierung der Teilnahme nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Teilnehmer zur vollständigen Entrichtung der Workshopgebühr verpflichtet. Der Dienstleister wird sich jedoch – ohne Anerkennung einer entsprechenden rechtlichen Pflicht – bemühen, dem Teilnehmer die Teilnahme an einem anderen von ihm veranstalteten Workshop anzubieten, soweit die entsprechenden Kapazitäten vorhanden sind.

(b) Die Gebühr für eine solche Umbuchung beläuft sich auf 20 % der Workshopgebühr; erfolgt die Absage innerhalb von sieben Tagen vor Beginn des Workshops beträgt die Umbuchungsgebühr 30 %.

6. Absage des Workshops durch den Dienstleister

(a) Der Dienstleister ist berechtigt, den Workshop abzusagen, falls die notwendige Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird.

(b) Der Dienstleister ist berechtigt, den Workshop abzusagen, wenn ihm die Durchführung aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit) nicht möglich ist. In diesem Fall wird der Dienstleister die Teilnehmer unverzüglich über die Absage sowie den zugrunde liegenden Grund informieren.

(c) Im Falle der Krankheit eines Dozenten ist der Dienstleister alternativ auch berechtigt, den Workshop bzw. die einzelnen Seminare mit einem Ersatzdozenten durchzuführen, sofern dieser über eine vergleichbare Qualifikation wie der verhinderte Dozent verfügt. Der Dienstleister wird den Teilnehmer unverzüglich über einen entsprechenden Wechsel des Dozenten informieren.

(d) Der Dienstleister wird den Teilnehmern bei einer Absage eines Workshops die Teilnahme an einem anderen Termin anbieten. Diese Umbuchung ist für den Teilnehmer entgegen Punkt 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos.

(e) Verzichtet der Teilnehmer auf die Teilnahme an einem Ersatztermin, erstattet der Dienstleister dem Teilnehmer sämtliche an ihn im Zusammenhang mit der Anmeldung zu diesem Workshop geleisteten Zahlungen innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung des Teilnehmers.

(f) Ist dem Dozenten eines Workshops die Durchführung einzelner Workshoptage kurzfristig aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) nicht möglich, so ist der Dienstleister auch nach Beginn des Workshops berechtigt, die Seminare von einem Ersatzdozenten durchführen zu lassen, sofern dieser über eine vergleichbare Qualifikation wie der verhinderte Dozent verfügt. Andernfalls erstattet der Dienstleister dem Teilnehmer die Workshopgebühr anteilig in Abhängigkeit vom Umfang der bereits durchgeführten Seminare.

(g) Eine weitergehende Haftung des Dienstleisters für etwaige anderweitige Kosten des Teilnehmers (z.B. Übernachtungskosten) ist ausgeschlossen.

7. Urheberrecht

(a) Sämtliche Kursinhalte (insbesondere Kursunterlagen, Präsentationen, Vorlagen), die dem Teilnehmer im Rahmen des Workshops zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum des Dienstleisters und sind dementsprechend urheberrechtlich geschützt.
(b) Eine Veräußerung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonst wie geartete Verbreitung oder Verwertung der Kursinhalte ist nur nach ausdrücklich erteilter schriftlicher Einwilligung des Dienstleisters erlaubt.

(c) Der Dienstleister behält sich die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Teilnehmer für den Fall einer unzulässigen Verletzung seines Urheberrechts vor.

8. Haftung

(a) Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Dasselbe gilt bei einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.

(b) Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung des Dienstleisters der Höhe nach auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(c) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

(d) Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen. Insbesondere können der Workshop und dessen Inhalte nicht als Ersatz für eine etwaig nötige rechtliche und/oder steuerliche Beratung angesehen werden, sodass für derartige selbstständig durchzuführende Maßnahmen des Teilnehmers keine Haftung übernommen werden kann. Der Dienstleister gibt im Rahmen des Workshops lediglich seine persönlichen Erfahrungen wieder und übernimmt keine Haftung dafür, dass diese mit sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen in Einklang stehen.

9. Sonstiges

(a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

(b) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(c) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf.

AGB für Vorträge und firmeninterne Workshops

1. Geltungsbereich

(a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Lars Bobach GmbH, vertreten durch Herrn Lars Bobach (im Folgenden: „Auftragnehmer“), und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge über Vorträge und firmeninterne Workshops, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist.

(b) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Geltung abweichender Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Angebot und Vertragsschluss

(a) Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebotes per E-Mail durch den Auftraggeber und die Zusendung der Buchungsbestätigung und / oder der Rechnung (per E-Mail) des Auftragnehmers zustande.

(b) Terminabsprachen und -änderungen sind schriftlich zu vereinbaren, eine formelle Vertragsänderung ist nicht erforderlich.

3. Vergütung des Auftragnehmers und Zahlungsbedingungen

(a) Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, spätestens drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin. Die Zahlungsverpflichtung ist durch Überweisung auf eines der in der Rechnung angegebenen Konten zu erfüllen. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, sind gesondert zu vergüten. Sämtliche Leistungen unterliegen der Umsatzsteuer von derzeit 19 %.

(b) Individuelle, abweichende Zahlungsbedingungen sind möglich und bedürfen der Zustimmung durch den Auftragnehmer.

(c) Die Rechnungsstellung für Spesen, Fahrtkosten und Übernachtungen erfolgt nach erfolgter Dienstleistung:

  • 0,65 € pro gefahrenen Kilometer bei Anreise mit eigenem Pkw
  • bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden diese 1:1 in Rechnung gestellt
  • eventuell notwendige Hotelkosten werden 1:1 in Rechnung gestellt

Reisezeiten werden nicht berechnet.

4. Leistungsumfang des Auftragnehmers / Stornierung durch den Auftragnehmer

(a) Alle durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen sind aufgrund der speziellen Tätigkeit des Auftragnehmers als Dienstleistungen einzuordnen. Gegenstand des Vertrages ist damit die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

(b) Der Umfang der individuellen Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, dem Vertrag oder der Auftrags- bzw. Buchungsbestätigung. Inhaltliche, sowie organisatorische Änderungen können vor oder während der Durchführung vorgenommen werden, soweit sich dabei der Auftragskern nicht völlig verändert.

(c) Der Auftragnehmer erbringt die Leistung selbst. Kann der Termin zur Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund, z.B. Krankheit, Unfall, höhere Gewalt oder sonstige, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen, nicht eingehalten werden, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich über die Absage sowie den Grund informieren. Bereits bezahlte Honorare werden in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche jedweder Art gegenüber dem Auftragnehmer sind ausgeschlossen.

5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber übernimmt die Kosten und die Bestellung der Veranstaltungsstätte einschließlich der technischen Ausstattung (Mikrofonanlage, Ansteckmikrofon oder Headset (falls vorhanden zusätzlich ein Handmikrofon), Flipchart mit ausreichendem Papier, Beamer mit Anschlussmöglichkeiten für ein MacBook, Leinwand für Beamer, Ablagetisch für Laptop und Utensilien.

6. Rücktritt, Stornierung durch den Auftraggeber

Vorträge und firmeninterne Workshops kann der Auftraggeber bis drei Wochen vor der Veranstaltung kostenlos stornieren, danach fällt die Hälfte des vereinbarten Honorars an.

7. Vertraulichkeitserklärung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen und Unterlagen, die im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber erlangt werden, auch nach Beendigung des Auftrages absolut vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zur Kenntnis zu geben.

8. Urheberrecht

(a) Sämtliche Inhalte (insbesondere Unterlagen, Präsentationen, Vorlagen), die im Rahmen des Vortrages bzw. Workshops zugänglich gemacht werden, gelten als geistiges Eigentum des Auftragnehmers und sind dementsprechend urheberrechtlich geschützt.

(b) Der Auftragnehmer behält sich die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen den Auftraggeber für den Fall einer unzulässigen Verletzung seines Urheberrechts vor.

9. Sonstiges

(a) Diese Bestimmungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommen.

(b) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(c) Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Düsseldorf.