6. Absage des Workshops durch den Dienstleister
(a) Der Dienstleister ist berechtigt, den Workshop abzusagen, falls die notwendige Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen nicht erreicht wird.
(b) Der Dienstleister ist berechtigt, den Workshop abzusagen, wenn ihm die Durchführung aufgrund des Vorliegens eines wichtigen Grundes (z.B. Krankheit) nicht möglich ist. In diesem Fall wird der Dienstleister die Teilnehmer unverzüglich über die Absage sowie den zugrunde liegenden Grund informieren.
(c) Im Falle der Krankheit eines Dozenten ist der Dienstleister alternativ auch berechtigt, den Workshop bzw. die einzelnen Seminare mit einem Ersatzdozenten durchzuführen, sofern dieser über eine vergleichbare Qualifikation wie der verhinderte Dozent verfügt. Der Dienstleister wird den Teilnehmer unverzüglich über einen entsprechenden Wechsel des Dozenten informieren.
(d) Der Dienstleister wird den Teilnehmern bei einer Absage eines Workshops die Teilnahme an einem anderen Termin anbieten. Diese Umbuchung ist für den Teilnehmer entgegen Punkt 5 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos.
(e) Verzichtet der Teilnehmer auf die Teilnahme an einem Ersatztermin, erstattet der Dienstleister dem Teilnehmer sämtliche an ihn im Zusammenhang mit der Anmeldung zu diesem Workshop geleisteten Zahlungen innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung des Teilnehmers.
(f) Ist dem Dozenten eines Workshops die Durchführung einzelner Workshoptage kurzfristig aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) nicht möglich, so ist der Dienstleister auch nach Beginn des Workshops berechtigt, die Seminare von einem Ersatzdozenten durchführen zu lassen, sofern dieser über eine vergleichbare Qualifikation wie der verhinderte Dozent verfügt. Andernfalls erstattet der Dienstleister dem Teilnehmer die Workshopgebühr anteilig in Abhängigkeit vom Umfang der bereits durchgeführten Seminare.
(g) Eine weitergehende Haftung des Dienstleisters für etwaige anderweitige Kosten des Teilnehmers (z.B. Übernachtungskosten) ist ausgeschlossen.