In dieser Folge beschäftigen wir uns mit der digitalen Ablage im Todesfall.
Wenn auch du eine Frage an mich hast, schreib mir einfach an: fraglars@larsbobach.de
Folgende Fragen wurden beantwortet:
(1) von Heiner:
„Hallo Lars,
seit einiger Zeit bin ich aufmerksamer Leser und Hörer deiner verschiedenen Kanäle. Du hast mich ermutigt mein Büro und Privatleben papierlos zu gestalten. Deine Ideen haben mir dabei sehr geholfen. Danke dafür 😀.
Hier nun meine Frage:
Im Normalfall würde man bei einem plötzliche Tod einfach ordnerweise Papierdokumente hinterlassen, die dann von den verbliebenen Familienangehörigen oder Mitarbeitern durchsucht werden können. Die Ordnerstruktur gibt eine guten Übersicht über die vorhandenen Dokumente. Wie sieht es mit der Ablage in Evernote aus? Die von dir einfach gestaltete Struktur ist für andere (die nicht so im Thema sind) vielleicht schwer nachvollziehbar und das Evernoteprogramm auch nicht jedem Hinterbliebenen bekannt.
Wie geht du damit um, kennen sich alle deine Familienmitglieder und Mitarbeiter damit aus und wie erhalten diese dann eine Übersicht über die tausende Dokumente?
Über eine Antwort würde ich mich sehr Freuen.
Weiter so Lars 👍
Viele Grüße aus dem Rheinland“
(2) von Volker:
„Hallo Lars,
ich bin dienstlich bundesweit viel unterwegs. Da kommt immer wieder mal die Frage auf, was passiert, wenn etwas passiert und nicht der weiße Wagen zum Unfallort kommt, sondern der schwarze…
Ich nutze mittlerweile etliche digitale Dienste (Evernote, Todoist, babbel), die auch kostenpflichtig sind und die die Erben ja irgendwie kündigen müssen. Außerdem warten ja noch Facebook, Dropbox, Email-Accounts und Co auf eine Abmeldung.
Meine Frau ist in diesen Dingen eigentlich nicht bewandert und wäre wohl ziemlich überfordert. Wenn alle Zugangsdaten gut verpackt in 1Password (oder bei mir mSecure) liegen, kommt ohne weiteres niemand an die Infos ran. Gehört das Facebook-Account überhaupt rechtlich in den Nachlass? Hast du für dich eine Notfallstrategie definiert?
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