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Hier die in dieser Folge behandelten Themen:
Aufbewahrung von Originalbelegen (von Basti)
Digitale Ablage von privaten Vertragsdokumenten (von Lukas)
Buchhaltungssoftware (von Oliver)
Gültigkeit digitaler Belege für das Finanzamt (von Christiana)
Drucker-/Scannerempfehlung (von Christiana)
Umgang mit den Unterlagen aus der vor-papierlosen Zeit (von Christiana)
Notwendigkeit von Backups (von Christiana)
1 Kommentar
Tom
am 13. Februar 2018 um 6:46
Die Lebensversicherungen fordern von den bezugsberechtigten Personen immer die Original Police an, da diese als Nachweis gilt, dass das Geld auch an die richtige Person ausgezahlt wird. So steht die Originalpolice für den rechtmäßigen Besitz über das Guthaben der Lebensversicherung. Hintergrund hierbei besteht in der Abtretung einer Lebensversicherung. Bei vielen Immobilienfinanzierungen werden kapitalbildenden Lebensversicherung als Sicherheit hinterlegt. Kommt es zu einer Pfändung der Lebensversicherung durch die Bank, hätte der Versicherte kein Recht mehr auf die Auszahlung des Versicherungsguthabens.
Auch wird in den Versicherungsbedingungen der Lebensversicherungen immer darauf hingewiesen, dass Versicherte zur Auszahlung des Guthabens die Originalpolice bei der Versicherung vorlegen müssen. Dies wird von den Versicherten bei Vertragsabschluss auch akzeptiert.
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Die Lebensversicherungen fordern von den bezugsberechtigten Personen immer die Original Police an, da diese als Nachweis gilt, dass das Geld auch an die richtige Person ausgezahlt wird. So steht die Originalpolice für den rechtmäßigen Besitz über das Guthaben der Lebensversicherung. Hintergrund hierbei besteht in der Abtretung einer Lebensversicherung. Bei vielen Immobilienfinanzierungen werden kapitalbildenden Lebensversicherung als Sicherheit hinterlegt. Kommt es zu einer Pfändung der Lebensversicherung durch die Bank, hätte der Versicherte kein Recht mehr auf die Auszahlung des Versicherungsguthabens.
Auch wird in den Versicherungsbedingungen der Lebensversicherungen immer darauf hingewiesen, dass Versicherte zur Auszahlung des Guthabens die Originalpolice bei der Versicherung vorlegen müssen. Dies wird von den Versicherten bei Vertragsabschluss auch akzeptiert.