Da Ihr viele Fragen zu der Umsetzung des papierlosen Büros habt, geht es in dieser Folge speziell um die papierlose Buchhaltung.
Falls auch Ihr Fragen an mich habt, schreibt mir eine E-Mail an: fraglars@larsbobach.de
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Hier erfahrt Ihr alles zur Kompaktlösung, dem Buchhaltungsbutler.
Für diejenigen unter Euch, die eine Lösung im großen Rahmen brauchen, erfahren hier mehr über DATEV Unternehmen online.
Falls Ihr Interesse an meiner MDD Selbstmanagement Akademie habt, findet Ihr alle weiteren Informationen unter: larsbobach.de/akademie
Hier die in dieser Folge behandelten Themen:
- Aufbewahrung von Originalbelegen (von Basti)
- Digitale Ablage von privaten Vertragsdokumenten (von Lukas)
- Buchhaltungssoftware (von Oliver)
- Gültigkeit digitaler Belege für das Finanzamt (von Christiana)
- Drucker-/Scannerempfehlung (von Christiana)
- Umgang mit den Unterlagen aus der vor-papierlosen Zeit (von Christiana)
- Notwendigkeit von Backups (von Christiana)
Die Lebensversicherungen fordern von den bezugsberechtigten Personen immer die Original Police an, da diese als Nachweis gilt, dass das Geld auch an die richtige Person ausgezahlt wird. So steht die Originalpolice für den rechtmäßigen Besitz über das Guthaben der Lebensversicherung. Hintergrund hierbei besteht in der Abtretung einer Lebensversicherung. Bei vielen Immobilienfinanzierungen werden kapitalbildenden Lebensversicherung als Sicherheit hinterlegt. Kommt es zu einer Pfändung der Lebensversicherung durch die Bank, hätte der Versicherte kein Recht mehr auf die Auszahlung des Versicherungsguthabens.
Auch wird in den Versicherungsbedingungen der Lebensversicherungen immer darauf hingewiesen, dass Versicherte zur Auszahlung des Guthabens die Originalpolice bei der Versicherung vorlegen müssen. Dies wird von den Versicherten bei Vertragsabschluss auch akzeptiert.