Heute geht es wieder um das Thema Datenschutz-Grundverordnung. Unter anderem auch im Zusammenhang mit Evernote. Zusätzlich beantworte ich die Frage nach der bei mir installierten Lebenszeituhr.

Ich habe mich im Video leider versprochen, die richtige E-Mailadresse für die Anforderung der DPA bei Evernote lautet: privacy@evernote.com

Dies waren Eure Fragen und Hinweise:

(1) Hinweis zur DSGVO (von Wolfgang)

„Hallo Lars,

ich habe gerade deinen Artikel zur DSGVO überflogen. Dabei ist mir aufgefallen, dass du die Sanktionierung in dem Bericht anpassen solltest. Deine Ausführungen „Sie ist mit empfindlichen Strafen belegt, das bedeutet bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes können Unternehmer da aufgebrummt bekommen. Pro Fall maximal aber 20 Millionen Euro. Also wirklich richtig harte Sanktionen.“ sind so nicht ganz richtig.

Die DSGVO sieht folgendes vor:
„…nach Art. 58 Abs. 2 DS-GVO ist ebenfalls die Verhängung einer Geldbuße von bis zu 20Mio € oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres vorgesehen. … die Geldbuße richtet sich danach, welcher der Beträge höher ist“

Nachzulesen bei https://www.lda.bayern.de/media/dsk_kpnr_2_sanktionen.pdf

Bei 20 Mio würden sich Apple, Google und Co freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang“

(2) DSGVO und Evernote (von Thomas)

„Hallo Lars,

zuerst auch von mir vielen Dank für die vielen hilfreichen Tipps und die Videos dazu.

Ich hätte eine Frage, da du ja Evernote als zentrales Instrument nutzt und auch empfiehlst:
Wie ist der Einsatz von Evernote im Unternehmen mit den bestehenden bzw. kommenden Datenschutzgesetzen – Stichwort DSGVO – vereinbar?

Bereits wenn ich auf dem Tablet eine Telefonnotiz in Evernote mache und dabei Namen und Telefonnummer des Kunden notiere, werden Personendaten verarbeitet. Nach meinem Verständnis bräuchte ich dazu einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit Evernote, welcher von denen allerdings so nicht zu bekommen ist. Zudem stellt sich das Problem der Datenweitergabe in Drittländer. Ich nutze Evernote auch sehr gerne und würde es gerne noch intensiver – eben z.B. für sämtliche Notizen auf dem Tablet und anderen Geräten nutzen. Aber gerade die kommende DSGVO stellt mich hier vor Probleme.

Wie löst du dieses Problem, um datenschutzkonform zu arbeiten?

Vielen Dank schonmal für Tipps zu diesem – vielleicht auch für viele andere interessanten und wichtigen – Thema.

Viele Grüße
Thomas“

(3) Lebenszeituhr als Motivation (von Reinhold und Uwe)

Reinhold und Uwe wollen wissen, um welche App es sich dabei handelt.

Noch eine Empfehlung zum Schluss:

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Falls Ihr Fragen an mich habt, schreibt mir eine E-Mail an: fraglars@larsbobach.de